Kündigung
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Hinweis zur Kündigung:
Ein freiwilliger Austritt aus dem Verein ist nur zum Jahresende (31.12.) möglich. Die Kündigung muss schriftlich (per Post oder E-Mail) spätestens bis zum 15.12. bei der Mitgliederverwaltung eingehen.
Endet die Mitgliedschaft – aus welchem Grund auch immer – bleiben bestehende Verpflichtungen (Beiträge) für das laufende Jahr bestehen.